Aktuelles vom Elternbeirat

Aktuelles vom Elternbeirat

Auf dieser Seite informiert der Elternbeirat über interessante Neuigkeiten und Angebote für Eltern.

Bitte beachten Sie, dass die auf dieser Seite zur Verfügung gestellten Inhalte nicht offiziell vom Friedrich-Schiller-Gymnasium stammen sondern vom Elternbeirat.


Übersicht der Elternabende im 2. Halbjahr 2018/19

Hier finden Sie die Übersicht der Elternabende im 2. Schulhalbjahr 2018/19

Diensteinteilungen Schulmensa

Im Schulkalender des Vereins zur Schülerbetreuung (PDF-Datei) erfahren Sie die Termine der Elternhilfsdienste in der Mensa.

Mehr Infos rund um das Thema Schulessen und Mensa am FSG erfahren Sie auf den Infoseiten des
Vereins zur Schülerbetreuung am FSG Fellbach e. V
.

Wiedereinführung des Elternzehners

In seiner Sitzung vom 08.03.18 hat der Elternbeirat beschlossen, ab dem Schuljahr 2018/19 erneut einen Elternzehner einzuführen. Beim Elternzehner handelt es sich um eine FREIWILLIGE Abgabe der Eltern, um - zusammen mit den Einnahmen aus der Schließfachvermietung - die Aktivitäten der Elternvertretung zu finanzieren. Typischerweise finanziert die Elternvertretung Maßnahmen oder Projekte, die im Prinzip allen Schülern zugute kommen. Jüngste Beispiele hierzu sind die Anschaffung und der Betrieb eines Tafelwasserspenders oder die Übernahme der Kosten für einen Vortrag zur Suchtprävention.

Die gewählten Elternvertreter werden den Elternzehner beim 2. Elternabend des Schuljahrs 2018/19 einsammeln und auf das Konto des Elternbeirats überweisen. Falls Sie nicht zu diesem Elternabend kommen können, ein solcher Elternabend nicht stattfindet (Kursstufe) oder Sie ungern mit Bargeld umgehen, können Sie Ihren Betrag gerne auch direkt auf das Konto des Elternbeirats überweisen: IBAN  DE81 6006 0396 1504 1110 01 (Volksbank am Württemberg).

Der Betrag fällt natürlich nur ein Mal an, egal wie viele Kinder Sie gerade an der Schule haben. Gern dürfen Sie aber auch mehr oder weniger als 10 € spenden.

Ausgabenbeleg zur Abrechnung mit dem Elternbeiratskonto

Von Zeit zu Zeit gibt der Elternbeirat oder der 7er Rat finanzielle Mittel für schulgebundene Projekte und Aktivitäten frei. In der Regel kann man dann für die entsprechende Anschaffung die Rechnung bei unserer Kassenwartin einreichen, um die Auslagen erstattet zu bekommen. Um die (ehrenamtliche!) Arbeit unserer Kassenwartin zu erleichtern, bitten wir Sie unseren Ausgabenbeleg zu verwenden.

Drucken Sie sich einfach einen der beiden Formulare aus und reichen Sie es vollständig ausgefüllt gemeinsam mit den Belegen über die zu erstattendenen Auslagen an unserer Kassenwartin ein. Achten Sie hierbei besonders darauf, dass die Anspruchsgrundlage (unterste Zeile) sorgsam ausgefüllt ist.

Bitte haben Sie Verständnis, dass es ab sofort nur noch zu Kostenerstattungen aus dem Elternbeiratskonto kommen wird, wenn neben den üblichen Belegen nun auch der Ausgabenbeleg vorliegt.

Ausgabenbeleg als PDF-Datei
Ausgabenbeleg als Excel-Datei

Info der VVS: Regelungen bei Unterbrechungen des Schul-Abos

Bitte beachten:
Die nachfolgende Information zur Unterbrechung des VVS-Schulabos stammt aus dem März 2018. Wir können nicht sicher sein, dass die VVS uns immer Informationen zu ihrer aktuellen Geschäftspraxis rechtzeitig zur Verfügung stellt. Bitte erkundigen Sie sich daher ggf. direkt bei der VVS nach der aktuellen Regelung, fall dieses Thema bei Ihnen in naher Zukunft anstehen sollte.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wir möchten anlässlich teilweise eingetretener Irritationen nochmals freundlich an folgende Änderungen beim Scool-Abo erinnern, die mit dem Tarifwechsel zum 1.1.2018 wirksam geworden sind (also nicht erst mit Beginn des nächsten Schuljahrs):
 
Monatsfrist für Unterbrechungen des Scool-Abos
Soll das Scool-Abo einen/mehrere Monat(e) nicht genutzt werden (Unterbrechung), so muss die Mitteilung hierüber rechtzeitig schriftlich oder elektronisch (Mail, Fax, Brief) bis zum Ersten des Vormonats beim zuständigen Abo-Center eingegangen sein – bislang genügte eine Mitteilung zum 15. des Vormonats . Die Fahrtberechtigung wird dann für den/die Folgemonat(e) zentral gesperrt. Der vom Schüler zu zahlende Kostenanteil wird nicht fällig. Auch die neue Regelung bietet für die Scool-Abonnenten im VVS weiterhin eine große Flexibilität im Vergleich zu Regelungen in anderen Verkehrsverbünden, in denen eine Unterbrechungsmöglichkeit eines Abonnements generell nicht vorgesehen ist.
 
Verbundweit kostenfreier Monat August auch bei Abiturienten  
In Abstimmung mit den Landratsämtern wurde vereinbart, dass in jedem Fall wieder für Abiturienten (unabhängig von der individuellen Terminlage der Prüfungen vor Ort) der komplette Monat Juli regulär bezuschusst wird und Kunden daher das Scool-Abo auch im Juli 2018 in Anspruch nehmen können. Gleichzeitig kann damit auch der darauf folgende Monat August 2018 noch kostenfrei genutzt werden (sofern die Voraussetzung von fünf Monaten Aboteilnahme im laufenden Schuljahr erfüllt ist und das Abo nicht zuvor selbständig, z.B. zum Juli gekündigt worden ist).

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Tarif - Vertrieb - Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart, www.vvs.de


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